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§1 Abschluß des Vertrages
§1a Der Beherbergungsvertrag zwischen Gast der Ferienwohnung Raab gilt mit der Anmeldung des Gastes bei der Verwaltung (in der Regel Wolfgang Raab als Inhaber) der Ferienwohnung Raab und der Buchungsbestätigung in Textform als verbindlich geschlossen. Beides kann sowohl schriftlich, via Internet oder auch, wenn zeitlich nicht anders möglich, mündlich erfolgen.

§2 An- und Abreise
§2a Vorbehaltlich gesonderter Vereinbarungen ist der Wohnungsbezug ab 14.00 Uhr des Anreisetages möglich und die Wohnungsübergabe muss bis 11.00 Uhr des Abreisetages erfolgen. Hiervon abweichende Zeiten bedürfen der vorherigen Absprache mit der Verwaltung.
§2b Wenn nicht anders vereinbart, muss die Anreise bis 20.00 Uhr erfolgen.

§3 Leistungen
§3a Der vertragliche Leistungsumfang der Ferienwohnung Raab ergibt sich aus dem Internetauftritt oder den getroffenen Vereinbarungen sowie diesen allgemeinen Vertragsbedingungen.
§3b Alle Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Im Fall einer Änderung ist die Ferienwohnung Raab berechtigt, den Buchungspreis in dem Umfang zu erhöhen, wie sich die Änderung verhältnismäßig auf das Ferienhausentgelt auswirkt.

§4 Zahlung
§4a Vorbehaltlich gesonderter Absprachen muss 50% des Entgeltes für die Ferienwohnung innerhalb von einer Woche nach verbindlicher Buchung auf dem Konto des Verwalters sein, der Rest 14 Tage vor Anreise. Sollte das Entgelt nicht zur Fälligkeit auf dem Konto gutgeschrieben sein, so kann das Ferienwohnung Raab auf Kosten des Interessenten zurücktreten.
§4b Bricht ein Gast seinen Aufenthalt vorzeitig ab, bleibt er gleichwohl zur Zahlung des gebuchten Aufenthaltes verpflichtet.

§5 Pflichten, Haftung
§5a Der Gast oder Veranstalter haftet der Ferienwohnung Raab für die von ihm oder seinen Gästen verursachten Schäden.
§5b Die Ferienwohnung Raab haftet nicht für in der Ferienwohnung Raab verlorengegangenes Bargeld oder Wertsachen.
§5c Die beim Ferienhaus angegebene Personenzahl darf nicht überschritten werden. Überzählige Personen können zurückgewiesen werden. Im übrigen bleibt es vorbehalten, ein zusätzliches Nutzungsentgelt für die überzähligen Personen zu erheben.
§5d Bei schuldhafter Verursachung von Schäden am Haus oder Grundstück kann Ferienwohnung Raab Schadensersatz verlangen.

§6 Rücktritt durch den Gast, Umbuchungen, Ersatzpersonen
§6a Der Gast kann jederzeit vor dem Einzug vom Vertrag zurücktreten. Entscheidend ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung. Bei Rücktritt vom Vertrag oder Nichtanreise, kann Ferienwohnung Raab Ersatz für Vorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Dabei werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen oder eine anderweitige Verwendung des Ferienhauses berücksichtigt. Nach Wahl wird der Ersatzanspruch konkret oder pauschal, aufgerundet auf volle EURO, wie folgt berechnet:

- bis 30 Tage vor Mietbeginn: 50% des Endpreises
- bis 07 Tage vor Mietbeginn: 80% des Endpreises

bei Behauptung eines geringeren Schadens ist dieser vom Gast nachzuweisen.
§6b Bis zum Einzug kann bestimmt werden, dass ein Dritter anstelle des Gastes in den Vertrag eintritt. Dem Eintritt kann Ferienwohnung Raab widersprechen, wenn Gründe in der Person des Dritten einem Eintritt entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haftet der Gast mit ihm als Gesamtschuldner für das Entgelt und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

§7 Rücktritt und Kündigung durch Ferienwohnung Raab
§7a Vor oder während des Aufenthaltes im Ferienhaus kann die Ferienwohnung Raab ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurücktreten bzw. ihn kündigen, wenn ein Gast und / oder ein Mitreisender erheblich gegen Pflichten aus dem Vertrag verstoßen, hierunter zählt auch, wenn Zahlungen nicht fristgemäß erbracht wird.

§8 Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
§8a Wird der Aufenthalt infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können beide Vertragsteile den Vertrag kündigen. Wird gekündigt, kann Ferienwohnung Raab für die bereits erbrachten oder zur Beendigung des Aufenthalts noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

§9 Haftungsbeschränkung
§9a Die vertragliche Haftung ist auf das Ferienhausentgelt beschränkt, soweit der Schaden von Ferienwohnung Raab weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt worden ist. Dies gilt nicht für Körperschäden. Für alle Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen und nicht Körperschaden sind, haften wir bis zu einem Betrag von EURO 50.-.Übersteigt das Ferienhausentgelt diese Summe, ist die Haftung auf das doppelte Entgelt beschränkt. Die Haftungssummen gelten je Gast. Etwaige höhere Summen müssen nachweisbar sein. 

§10 Aufrechnung und Zurückbehaltung
§10a Gegen Zahlungsansprüche von Ferienwohnung Raab kann nicht aufrechnet werden, es sei denn die Forderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Gleiches gilt für ein etwaiges Zurückbehaltungsrecht. 

§11 Ausschluß und Verfall von Ansprüchen
§11a Etwaige oder behauptete Ansprüche sind innerhalb eines Monats nach Reiseende schriftlich an die Verwaltung zu richten. Ansprüche verfallen 6 Monate nach Vertragsende. Der Verfall ist nach der Geltendmachung der Ansprüche gehemmt, bis sie schriftlich zurückgewiesen sind. 

§12 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
§12a Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. 

§13 Externe Links
§13a Externe Links verweisen in unserem Angebot „links“ auf fremde Inhalte, auf welche die Ferienwohnung Raab keinen Einfluss hat, da die Eingabe der Verlinkung in unsere Datenbank unter einmaliger Kontrolle zum Zeitpunkt der Angebotsaufgabe erfolgte und eine regelmäßige Kontrolle der fremden Inhalte aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich ist. 

§14 Internet
§14a Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen und zur Abwicklung des mit ihm abgeschlossenen Beherberungsvertrages Daten über seine Person gespeichert werden.
§14b Dem Gast sind alle im Zusammenhang mit der Datenübermittlung im Internet bestehenden Risiken bekannt. er nimmt diese im Zuge der Abwicklung dieses Vertrages in Kauf und verzichtet auf hieraus folgenden eventuellen Haftungsansprüchen gegenüber der Ferienwohnung Raab und der Verwaltung. 
§14c Der Gast erklärt sich mit der Durchführung von automatisierten Virenschutzmaßnahmen und der Herauslösung virenbefallener Daten aus dem Datenverkehr einverstanden.
§14d Die Bestandsdaten können gespeichert werden, soweit dies zur Bearbeitung von Beschwerden oder aus sonstigen Gründen der ordentlichen Vertragsabwicklung erforderlich ist. Im übrigen darf die Löschung der Verbindungs- und Bestandsdaten unterbleiben, soweit die Verfolgung von Ansprüchen dies erfordert. 

§15 Gerichtsstand
§15a Für diesen Vertrag und dessen Durchführung gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, der Gerichtsstand bemisst sich nach dem Sitz der Verwaltung der Ferienwohnung Raab.